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Rechnungsprüfung ohne Apothekenberatung: Was Software ersetzt

Für Rechnungskontrolle, Rechnungsprüfung und Konditionsprüfung müssen Sie keine Apothekenberatung beauftragen. apoprüfung ersetzt diese laufende Prüfdienstleistung durch Software, die Ihre Apotheke selbst nutzt. Persönliche Beratung können Sie bei Bedarf zusätzlich in der Software verbinden.

Apothekerin prüft Rechnungen selbständig am Laptop.

Die laufende Prüfdienstleistung durch Software ersetzen

Rechnungskontrolle, Rechnungsprüfung und Konditionsprüfung werden von Apothekenberatungen auch als Dienstleistungen angeboten. Für genau diese Aufgaben ist apoprüfung eine Alternative: Ihre Apotheke nutzt die automatisierte Prüfung selbst. Sie benötigen dafür kein Beratungsmandat und müssen die wiederkehrende Prüfarbeit nicht zusätzlich an eine Apothekenberatung vergeben.

Wenn Sie eine solche Dienstleistung bereits beziehen, vergleichen Sie den vereinbarten Prüfauftrag mit den Funktionen von apoprüfung. So erkennen Sie, welche Aufgaben Sie künftig mit der Software erledigen und welche persönliche Unterstützung Sie weiterhin wünschen. Ein Beratungsgespräch über Ihre Einkaufsziele ist eine andere Leistung als die laufende Kontrolle der Abrechnung.

Diese Prüfarbeit übernimmt apoprüfung

  • Unterlagen abrufen: Belege der unterstützten Großhandlungen werden über den gebuchten Belegabruf bereitgestellt.
  • Abrechnungen auswerten: Rechnungsangaben werden in den vorgesehenen Prüfrechnungen nachvollziehbar dargestellt.
  • Konditionen prüfen: Belegangaben und berechnete Werte werden auf Grundlage der verfügbaren Daten und hinterlegten Angaben verglichen.
  • Weitere Prüfung vorbereiten: Auffällige Positionen und die dazugehörigen Belege bilden den Ausgangspunkt für Ihre Rückfragen.

Damit ersetzt apoprüfung die entsprechende laufende Prüfdienstleistung. Die Funktionsübersicht zeigt den konkreten Umfang für Ihre Apotheke. Für Ihre eigene Prüfroutine lesen Sie Großhandelsabrechnungen regelmäßig prüfen.

Der konkrete Umfang

Der Belegabruf ist für Sanacorp, NOWEDA, Alliance Healthcare und PHOENIX verfügbar, wird je Apotheke und Großhandlung gebucht und wertet drei Monate rückwirkend aus. Verglichen werden unter anderem Umsatzdifferenzen getrennt nach Rx, OTC und HP, mögliche Korrekturbeträge nach Umsatzdifferenz und Handelsspannenausgleich, Rx-Packungszahlen und durchschnittliche Packungswerte, die prozentuale Spanne sowie Preisnachlässe und Skonto im Abgleich mit den hinterlegten Konditionen. An diesem Umfang lässt sich ein bestehender Prüfauftrag konkret messen.

Wo die Software an ihre Grenze kommt

Eine rechnerische Auffälligkeit ist ein Prüfhinweis, keine bestätigte Forderung. Die Einordnung anhand Ihrer Unterlagen, das Gespräch mit der Großhandlung und die Entscheidung über den nächsten Schritt bleiben Ihre Aufgabe. Wer einen Dienstleister bisher auch für diese Schritte beauftragt hat, ersetzt mit der Software nur den vorgelagerten Teil.

Persönliche Beratung bleibt zusätzlich wählbar

Eine Beratung hört sich Ihre Ziele an, ordnet Ergebnisse mit Ihnen ein und bespricht die nächsten Schritte. Dazu können beispielsweise die Vorbereitung eines Konditionsgesprächs oder die Erläuterung wiederkehrender Auffälligkeiten gehören. Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, richtet sich nach Ihrem vereinbarten Mandat.

apoprüfung bietet den Zugang zu dieser persönlichen Betreuung über integrierte Apothekenberatungen. Nach bestätigter Verbindung stehen der Beratung die vorgesehenen Auswertungen Ihrer gebuchten Funktionen zur Verfügung. Den Ablauf erläutert die Seite Apotheke und Apothekenberatung in der Software verbinden.

Drei Situationen aus dem Apothekenalltag

Möchten Sie vor allem die laufende Kontrolle automatisieren, beginnen Sie mit der Software und einer festen Prüfroutine im Team; ein Beratungsmandat ist dafür keine Voraussetzung. Möchten Sie eine Auswertung gemeinsam besprechen, verbinden Sie Ihre Apotheke mit einer integrierten Beratung und bereiten die betroffene Abrechnung samt konkreter Frage vor. Planen Sie eine Veränderung Ihrer Großhandelskonditionen, nutzen Sie die geprüften Unterlagen als Vorbereitung — die Vorbereitung einer Konditionsverhandlung benötigt neben Abrechnungsdaten auch Ihre Ziele und Rahmenbedingungen.

So vergleichen Sie Angebote für Ihre Apotheke

Lassen Sie sich den Leistungsumfang konkret zeigen. Welche Belege und Zeiträume sind enthalten? Welche Auswertungen können Sie selbst nutzen? Wer erläutert offene Punkte? Wer übernimmt vereinbarte Gespräche mit Lieferanten? Trennen Sie dabei die Kosten der Software von der Vergütung persönlicher Beratung und vergleichen Sie dieselben Aufgaben miteinander.

Die Kostenseite sauber gegenüberstellen

Auf der Softwareseite stehen die Grundgebühr je Apotheke und der Belegabruf je Apotheke und Großhandlung; das Abo ist monatlich anpassbar und kündbar, und jede Apotheke beginnt mit einem kostenlosen Probemonat. Auf der Beratungsseite steht eine individuell vereinbarte Vergütung. Vergleichen Sie nicht Summe gegen Summe, sondern Aufgabe gegen Aufgabe — sonst stellen Sie eine laufende Prüfung einer Leistung gegenüber, die auch Gespräche und Einordnung enthält. Die Preisübersicht und der Ablauf für Apotheken helfen beim Einstieg.

Ist damit jede Art von Pharmaberatung abgedeckt?

Der Begriff Pharmaberatung kann unterschiedliche Tätigkeiten meinen. Diese Gegenüberstellung bezieht sich auf die Prüfung des Großhandelseinkaufs und die damit verbundene Apothekenberatung. Ob eine Beratung weitere Themen betreut, klären Sie anhand ihres konkreten Angebots.

Häufige Fragen: Rechnungsprüfung ohne Apothekenberatung: Was Software ersetzt

Brauche ich für die Rechnungskontrolle meiner Apotheke eine Apothekenberatung?

Nein. Für Rechnungskontrolle, Rechnungsprüfung und Konditionsprüfung ist kein Beratungsmandat nötig. apoprüfung ersetzt die entsprechende laufende Prüfdienstleistung durch Software, die Ihre Apotheke selbst nutzt. Belege der unterstützten Großhandlungen werden über den gebuchten Belegabruf bereitgestellt, in Prüfrechnungen ausgewertet und mit den hinterlegten Konditionen verglichen. Persönliche Beratung bleibt eine zusätzlich wählbare Leistung, die Sie bei Bedarf in der Software verbinden können.

Welche Prüfaufgaben einer Beratung kann die Software übernehmen und welche nicht?

apoprüfung übernimmt die wiederkehrende Prüfarbeit: Belege abrufen, Abrechnungen in Prüfrechnungen darstellen, Belegangaben mit berechneten Werten vergleichen und auffällige Positionen als Ausgangspunkt für Rückfragen bereitstellen. Die Einordnung anhand Ihrer Unterlagen, das Gespräch mit der Großhandlung und die Entscheidung über den nächsten Schritt bleiben Ihre Aufgabe. Wer einen Dienstleister bisher auch dafür beauftragt hat, ersetzt mit der Software nur den vorgelagerten Teil.

Wie vergleiche ich meinen bestehenden Prüfauftrag mit apoprüfung?

Legen Sie den vereinbarten Prüfauftrag neben den konkreten Funktionsumfang. Der Belegabruf ist für Sanacorp, NOWEDA, Alliance Healthcare und PHOENIX verfügbar, wird je Apotheke und Großhandlung gebucht und wertet drei Monate rückwirkend aus. Verglichen werden unter anderem Umsatzdifferenzen nach Rx, OTC und HP, Handelsspannenausgleich, Rx-Packungszahlen und Packungswerte, die prozentuale Spanne sowie Preisnachlässe und Skonto. Fragen Sie außerdem, wer offene Punkte erläutert und wer Gespräche mit Lieferanten übernimmt.

Wie stelle ich Softwarekosten und die Vergütung einer Prüfdienstleistung fair gegenüber?

Vergleichen Sie Aufgabe gegen Aufgabe, nicht Summe gegen Summe. Auf der Softwareseite stehen die Grundgebühr je Apotheke und der Belegabruf je Apotheke und Großhandlung; das Abo ist monatlich anpassbar und kündbar. Auf der Beratungsseite steht eine individuell vereinbarte Vergütung, die oft auch Gespräche und Einordnung enthält. Wer nur Summen vergleicht, stellt eine laufende Prüfung einer umfassenderen Leistung gegenüber. Die aktuellen Beträge nennt die Seite /preise.

Kann ich apoprüfung nutzen und trotzdem mit einer Apothekenberatung arbeiten?

Ja. apoprüfung bietet den Zugang zu persönlicher Betreuung über integrierte Apothekenberatungen. Nach bestätigter Verbindung stehen der Beratung die vorgesehenen Auswertungen Ihrer gebuchten Funktionen zur Verfügung. Die Beratung kann Ergebnisse mit Ihnen einordnen, wiederkehrende Auffälligkeiten erläutern oder ein Konditionsgespräch vorbereiten. Welche Leistungen sie tatsächlich übernimmt, richtet sich nach dem Mandat, das Sie mit ihr vereinbaren.

Ist eine Auffälligkeit in der Software schon ein Anspruch gegen die Großhandlung?

Nein. Eine rechnerische Auffälligkeit ist ein Prüfhinweis, keine bestätigte Forderung. Sie zeigt, wo Belegangaben und berechnete Werte auf Grundlage der verfügbaren Daten und hinterlegten Angaben voneinander abweichen. Ob die Abweichung sachlich begründet ist, klären Sie anhand Ihrer Unterlagen und im Gespräch mit der Großhandlung. Diese Klärung übernimmt die Software nicht.

Wann ist zusätzlich zur Software eine persönliche Beratung sinnvoll?

Wenn Sie vor allem die laufende Kontrolle automatisieren möchten, genügen Software und eine feste Prüfroutine im Team. Eine Beratung lohnt sich, wenn Sie eine Auswertung gemeinsam einordnen oder wiederkehrende Auffälligkeiten besprechen möchten. Planen Sie eine Veränderung Ihrer Großhandelskonditionen, kann eine Beratung auch bei der Vorbereitung helfen, denn dafür braucht es neben Abrechnungsdaten Ihre Ziele und Rahmenbedingungen.


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